organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz beschreibt alle Maßnahmen zur Planung, Organisation und Vorbereitung des Brandschutzes eines Unternehmens. Er ist Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und ergänzt die Maßnahmen des anlagentechnischen und baulichen Brandschutzes. Zusätzlich lässt sich der Begriff in den betrieblichen und abwehrenden Brandschutz unterteilen.

Ziele des organisatorischen Brandschutzes

Ziel des organisatorischen Brandschutzes ist es, bereits im Voraus die Entstehung eines Brands im Gebäude zu verhindern. Er dient in seiner Gesamtheit als vorbeugende Schutzmaßnahme, die einzelnen Maßnahmen zählen entweder zum betrieblichen oder abwehrenden Brandschutz.

Kommt es trotz der vorbeugenden Maßnahmen zu einem Brand im Unternehmen, dienen die Vorkehrungen im organisatorische Brandschutz außerdem dazu, die entstehenden Brandschäden möglichst gering zu halten.

Gleichzeitig kann der Arbeitgeber mithilfe des organisatorischen Brandschutzes prüfen, wie wirksam seine Maßnahmen im anlagentechnischen und baulichen Brandschutz sind. Alle drei Bereiche gehen Hand in Hand bei der Prävention von Bränden und ergänzen sich gegenseitig.

 

Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz

Grundlegender Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes ist es, dass der Arbeitgeber die zur Brandverhütung und -bekämpfung erforderliche Organisation aufbaut. Daraus ergeben sich insbesondere folgende Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz:

- Regelmäßige Unterweisungen zum Brandschutz für alle Beschäftigten durchsetzen
- Räumungs- und Notfallübungen für den Gefahrenfall durchführen
- Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer  bestellen bzw. benennen
- Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsstätte erstellen
- Brandschutzordnung für das Gebäude entwerfen
- Brandschutzbegehungen durchführen
- Flucht- und Rettungspläne erstellen
- Ersthelfer bestimmen und Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb schaffen
- Ggf. Alarm- und Gefahrenabwehrpläne entwickeln
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen